...Nebenkosten können unabhängig von der Art des Mietverhältnisses mit dem Mieter nur dann gesondert abgerechnet werden, wenn dies im Mietvertrag klar und eindeutig geregelt ist. Die Umlage von Betriebskosten bedarf also einer inhaltich bestimmten und eindeutigen Vereinbarung. Diese muss nicht ausdrücklich, sondern...