...Im Rahmen der Abrechnung der Betriebskosten muss der Vermieter bei der Vermietung von Wohnraum den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gem. § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB beachten. Dasselbe gilt nach § 560 Abs. 5 BGB bei der Anpassung von Betriebskosten. Der folgende Beitrag soll aufzeigen, worauf Vermieter und Mieter hierbei zu achten haben.