Service-TelefonHaben Sie Fragen?+49 (0) 9621 / 15268E-Mail: info@ra-schuell.de
BürozeitenMontag bis Donnerstag:8.30 Uhr bis 17.00 UhrFreitag: 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr
....dass eine Nebenpflicht des Mieters, den Vermieter -ohnehin nur nach entsprechender Vorankündigung- den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, nur dann besteht, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt....
Download PDF-Datei