...Während noch vor Jahren darum gestritten wurde, ob der Mieter einen Anspruch auf Überlassung von Belegkopien hat, lag dem Bundesgerichtshof nun die umgekehrte Konstellation zur Entscheidung vor und zwar der Mieter wollte Einsicht in die Originale der den Betriebskostenabrechnungen zugrundeliegenden Belege, der Vermieter wiederrum wollte die Belegeinsicht nur auf die von ihm gefertigten Kopien der Belege beschränken...