...Der BGH hat zwar im Jahre 2008 entschieden, dass der Vermieter von preisfreien Wohnraum nicht berechtigt ist, vom Mieter nachträglich eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlags zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen, wenn die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Der BGH hat aber nunmehr in einem Beschluss vom 30.05.2017 darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag für Schönheitsreparaturen durchaus wirksam ist, wenn er bereits bei Vertragsschluss betragsmäßig offen neben der Grundmiete im Mietvertrag ausgewiesen wird...