...Der BGH hat in seinem Urteil vom 27.09.2017 klargestellt, dass ein kündigungsrelevanter Mietrückstand vor Zugang der Kündigung vollständig ausgeglichen sein muss. Ansonsten bleibt die Kündigung wirksam. Der Clou der Entscheidung steht aber in Leitsatz 2. Kommt der Mieter nämlich mit der Miete in Verzug und mindert er gleichzeitig berechtigt die Miete, stellt sich die Frage, nach welcher Bezugsgröße der Rückstand zu berechnen ist. Ist es die tatsächlich geschuldete geminderte Miete oder die vertraglich vereinbarte Miete? Der BGH stellt klar, es ist die vertragliche Miete – mit Konsequenzen für die Zulässigkeit der Kündigung...