...Weist die Wohnung einen irreparablen Mangel, wie einen Wohnflächenmangel auf, war bislang umstritten, ob für die Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung die geminderte Miete gilt oder ob sie allein von der Ausgangsmiete bzw. der zuletzt vereinbarten Miete zu berechnen ist. Diese Frage musste nunmehr der BGH ebenso entscheiden, wie die Frage, welche Kriterien für den Begriff der Wohnfläche gelten....