...Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Darüber, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es in der Praxis immer wieder zum Streit. Die Entscheidung des BGH vom 22.08.2017 zeigt, dass auch eine Nutzung (nur) als Zweitwohnung den Eigenbedarfsregeln unterfallen kann...