...Der BGH hat heuer in seinem Urteil vom 16.01.2019 entschieden, dass der Mieter einer Wohnung unter den Voraussetzungen des § 7 I S. 2 HeizKV vom Vermieter verlangen kann, dass die anteilig auf ihn entfallenden Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage zu 70% nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer verteilt werden. Der Mieter ist nicht darauf beschränkt, stattdessen von dem Kürzungsrecht des § 12 I S. 1 HeizKV Gebrauch zu machen. ....