...Nach § 556 b Abs. 1 BGB ist die Miete zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. Wird dieser Zahlungszeitpunkt trotz Abmahnung überschritten, kann das Mietverhältnis wegen unpünktlicher Mietzahlungen fristlos bzw. (hilfsweise) ordentlich gekündigt werden...