...Gem. §§ 566 Abs. 1, 578 BGB tritt der Erwerber an Stelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Nach seinem Wortlaut setzt § 566 Abs. 1 BGB allerdings voraus, dass das vermietete Grundstück durch den Vermieter veräußert wird. Daraus ergibt sich, dass § 566 Abs. 1 BGB grundsätzlich nur bei Identität zwischen Vermieter und Veräußerer anwendbar ist. Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 12.07.2017 aufgezeigt, dass es auf dieses Identitätserfordernis nicht ankommt...