...."Zu Rauchwarnmeldern ist längst nicht alles gesagt! Geklärt ist zwar z. B. die Pflicht, ihren Einbau als Modernisierungsmaßnahme zu dulden und die Umlagefähigkeit der Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern als sonstige Betriebskosten.Im Wohnungseigentumsrecht wurden Rauchwarnmelder zu dem unter den Gesichtspunkten Beschlusskompetenz der Eigentümer und Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung diskutiert."....