06.10.2014 - Mietrecht Schönheitsreparaturen Kein Umbau - Kein Ausgleichsanspruch
....in einem solchen Fall, soweit hierfür keine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag enthalten ist, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Ausgleichsanspruch gegen den Mieter zustehen soll, ist darauf zurückzuführen, dass der zum Umbau der Wohnung entschlossene Vermieter....
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