...Wenn ein nicht mehr standsicherer Baum in einer mitvermieteten Gartenanlage gefällt werden soll, stellt sich die Frage, wer die - oft erheblichen - Kosten tragen muss. Die Antwort richtet sich danach, ob diese als Kosten der Gartenpflege (§ 2 Nr. 10 BetrKV) oder als nicht laufende Kosten (§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrKV) und damit nicht als Betriebskosten anzusehen sind...