...Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, kann der Vermieter gem. § 546 a Abs. 1 BGB für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Wohnungen ortsüblich ist. Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 18.01.2017 erstmals entschieden, nach welcher Methode die für vergleichbare Wohnungen ortsübliche Miete i. S. d. § 546 a Abs. 1 BGB zu bestimmen ist...