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Rechtsgebiete

Hier finden Sie einen Überblick unserer Leistungen.

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Mietrecht

In weiten Teilen des Lebens spielt das Mietrecht eine nicht unerhebliche Rolle. Ich vertrete Vermieter und Mieter gleichermaßen und kenne damit beide Interessenslagen bzgl. der Gestaltung des Mietvertrages bis hin zur Kündigung und Räumung am Ende eines Mietverhältnisses.

Den Vermieter interessiert vor allem die rechtssichere Gestaltung eines Mietvertrages, die pünktliche Mietzahlung und der ruhige Verlauf eines Mietverhältnisses. Ist das Vertrauensverhältnis gestört, wird die Miete nicht bezahlt oder will der Vermieter sein Eigentum künftig selbst nutzen, so stehen für ihn Kündigung und Räumung im Vordergrund.

Aber auch der Mieter will im Rahmen eines Mietverhältnisses nicht auf seine Rechte verzichten. Für ihn stellen sich hierbei insbesondere folgende Fragen:

  • Ist die Kündigung des Vermieters berechtigt?
  • Sind die Nebenkosten vom Vermieter richtig abgerechnet?
  • Kann wegen eines Mangels in der Mietwohnung die Miete gemindert werden?

Für diese Probleme und Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne mit meinem anwaltlichen Rat zur Seite.

Familienrecht

Tatsache ist, dass in Deutschland inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird.

Soweit sich die Ehepartner im Hinblick auf die Ehescheidung und den damit in Zusammenhang stehenden weiteren Angelegenheiten, wie Hausrat, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung nicht einig sein sollten, so liegt oftmals vor ihnen ein langes und kostenintensives Scheidungsverfahren. Dies kann vermieden werden, wenn es den Ehepartnern gelingt, sich schon im Vorfeld über die Scheidung und deren Folgen zu verständigen.

Aber auch wenn sich die Ehepartner über die Scheidung einig sind, so gibt es zahlreiche Dinge, die bedacht und geregelt werden müssen. Dies gilt schon ab der Trennung der Parteien für die Verteilung des gemeinsam angeschafften Hausrates, sowie für die Zuweisung der ehelichen Wohnung und für die Festlegung des von dem leistungsstarken an den leistungsschwachen Ehepartner zu zahlenden Trennungsunterhaltes. Ferner gilt es bei gemeinsamen Kindern das Umgangsrecht zu regeln und festzulegen und in welcher Höhe der Ehepartner dem anderen Ehepartner, bei dem sich nach der Trennung die Kinder aufhalten, Kindesunterhalt zu bezahlen hat.

Des weiteren sollte gerade im Hinblick auf eine einvernehmliche Scheidung bereits außergerichtlich der nacheheliche Unterhalt geregelt werden und es sollte rechtzeitig zuvor die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehepartnern durchgeführt werden, um ein späteres oftmals sehr langwieriges und kostenintensives Zugewinnausgleichsverfahren zu vermeiden.

Für diese Probleme und Fragen stehe ich Ihnen gerne mit meinem anwaltlichen Rat zur Seite.

Verkehrsrecht

Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts bin ich hauptsächlich bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen tätig. Ferner vertrete ich Sie in Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr und bei Straftaten im Straßenverkehr, wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung.

Bei Verkehrsunfällen sollten Sie bedenken, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung entgegen ihren Zusicherungen und Werbeaussagen keineswegs Ihr „Freund“ auf Ihrer Seite ist und den Schadensfall zu Ihren Gunsten abwickelt. Die Kfz-Haftpflichtversicherungen schauen vielmehr auf ihren eigenen Vorteil und mindern den Schaden des Geschädigten so gut es geht. Sie weisen auch den Geschädigten von sich aus nicht auf Schadenpositionen hin, die ihm außerhalb des Fahrzeugschadens ebenfalls zustehen. Einem Geschädigten kann deshalb nur geraten werden, von Beginn der Unfallabwicklung an professionelle, d. h. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung hat hierbei stets in Höhe der Haftungsquote die Gebühren und Auslagen des beauftragten Rechtsanwaltes zu übernehmen. Dies gilt auch für Verkehrsunfälle, bei denen die Haftung des Unfallgegners zweifelsfrei zu 100% feststeht, wie es beispielsweise dann der Fall ist, wenn Sie an einer auf Rot geschalteten Ampel mit Ihrem Pkw warten und von hinten fährt ein anderer Pkw auf Ihren Pkw auf.

Bei einem Unfall stellen sich für den Geschädigten oftmals Fragen, die einer professionellen anwaltlichen Beratung bedürfen:

  • Kann mein Pkw noch repariert werden, auch wenn die Reparaturkosten den Wert meines Fahrzeuges übersteigen?
  • Kann ich meinen Pkw in einer Markenwerkstatt reparieren lassen?
  • Habe ich eine Teilschuld an dem Unfall und macht es Sinn, zunächst eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen?
  • Wie lange habe ich nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen?
  • Habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld?

Für die Beantwortung dieser Fragen und für die Durchsetzung des Ihnen nach einem Unfall zustehenden Schadneersatzanspruches gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung stehe ich Ihnen sehr gerne mit meinem anwaltlichen Rat zur Seite, wobei ich im Hinblick auf die Feststellung des Fahrzeugschadens sehr eng mit Kfz-Sachverständigen zusammenarbeite.

Strafrecht

Hierbei versuche ich bereits im Vorfeld durch Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Sinne meiner Mandantschaft auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Dies ist gerade wegen der großen Belastung, die ein Strafverfahren für den Betroffenen in der Regel mit sich bringt, und im Hinblick auf die für den Mandanten manchmal sogar existenziellen Folgen des Verfahrensausganges von großer Bedeutung.

Neben der Übernahme der Strafverteidigung von Beschuldigten einer Straftat vertrete ich auch die Rechte von Geschädigten und Opfern von Straftaten. Dies beginnt von der aktiven Strafverfolgung von Tätern durch Anzeigeerstattung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden bis hin zur Vertretung der Rechte des geschädigten Mandanten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, sowie seiner Vertretung als Nebenkläger in der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Forderungsmanagement

„Spielschulden sind Ehrenschulden“

Für alle anderen Schulden gilt dies aber oftmals nicht. Daher benötigen Sie von Zeit zu Zeit professionelle Hilfe, um Ihre Außenstände von zahlungsunwilligen Schuldnern beizutreiben. Dabei scheint es, dass man gegen die Insolvenz eines Schuldners oftmals machtlos ist. Wichtig ist es deshalb, dass Außenstände nicht auf die lange Bank geschoben werden und dass rechtzeitig ein Mahnverfahren, außergerichtlich und notfalls gerichtlich, zügig durchgeführt wird. Denn nur der Gläubiger, der auf seinen Schuldner rechtzeitig Druck ausübt und mit einer der ersten ist, hat hierbei gute Chancen, seine Außenstände beizutreiben.

Ich übernehme den Forderungseinzug für Privatpersonen, Freiberufler, Handwerksbetriebe und kleinere bis mittelständische Firmen, sowie Dienstleister jeder Art. Ich bin gerne bereit, Ihren Forderungseinzug von Beginn an oder in jeder Stufe eines bereits eingeleiteten Mahnverfahrens zu übernehmen.